Boss: » ... das ist es, was mich hier stört. Klar, ein Raum ist ein Raum ist ein Raum. Und die Wände? - Sieht verdammt nach Rahmengeschäft und globaler Großmutterkunststrategie aus. Was ist das überhaupt für ein Laden? Muss man sich um alles selbst kümmern!?
Miss Moneypenny: »Darf ich mir eine Bemerkung erlauben?«
Boss: »Ich bitte darum.«
Miss Moneypenny: »Ein klarer Fall für Agent 007.«
Boss: »Malt der jetzt auch?«
Miss Moneypenny: »Nicht dass ich wüsste.«
Boss: »Sie meinen wohl Agent ...«
Miss Moneypenny: »... of Art?«
Boss: »Clever. - Es ist eben nicht alles Bond was glänzt.«
Fallbeispiel 1:
Eine Firma leiht sich direkt vom Künstler für ihre Geschäftsräume Leinwandarbeiten, Objekte, Skulpturen, konzeptuelle Arbeiten. Die Vermittung erfolgt durch eine erfahrene Kunsthistorikerin (M.A.). Zusammen mit dem Künstler und der Geschäftsleitung wird das Konzept der Hängung (Ausgestaltung der Räume) besprochen. Die Anlieferung, Hängung (Ausgestaltung) und Abholung der Kunstwerke übernehmen der jeweilige Künstler und Agent of Art. Die Arbeiten bleiben in der Regel 4 - 6 Monate in den Geschäftsräumen. Es ensteht keine Leihgebühr. Die Firma hat innerhalb der Leihfrist das Vorkaufsrecht für alle präsentierten Arbeiten.
Fallbeispiel 2:
Ein neue bezogenes Geschäfts- oder Verwaltungsgebäude wird mit Kunstleihgaben ausgestattet. Das Konzept der Hängung bzw. Ausgestaltung wird durch ein kompetentes und erfahrenes Team (Kunsthistoriker/innen und Künstler/innen) erarbeitet und begleitet.
• Originale direkt aus den Ateliers aktueller Gegenwartskünstler/innen
• hochwertige, großformatige Arbeiten bekannter Künstler/innen (mit entsprechender Bibliographie)
• konzeptuelle Vorgehensweise (Einbeziehung der Architektur)
• Anlieferung, Hängung und Abholung sind kostenfrei
• keine Leihgebühren
• Leihnehmer (z.B. Firma) hat das Vorkaufsrecht für alle Kunstwerke während der Leihfrist